jugement tribunal fédéral 15.2 (P. Missavage)

Sitzung des Verbandsgerichts vom 15-02-2004
Urteil
Betreffend den Coach Paul Missavage Liz Nr 23011 vom Verein Etzella Ettelbrück
In Erwägung, dass laut Schiedsrichterbericht zum Treffen Etzella – Contern Espoires Nr 24078 vom 22-01-2005, der besagte Coach beschuldigt wird, nach dem Ende des Spieles, die Schiedsrichter beleidigt zu haben;
In Erwägung, dass durch die Verhandlung hervor geht dass es sich bei dem Vergehen um eine Beleidigung handelt;
Aus diesen Gründen
beschliesst das Verbandsgericht
Nach Einsicht in den Schiedsrichterbericht, nach Anhören des Schiedsrichters, der Vereinsvertreter und des Vertreters des Zentralvorstandes in seinen Ausführungen;
Den Coach Paul Missavage, gemäss Artikel SK 32.1 der Strafskala, mit einer Geldstrafe von 75 und einer Sperre von 3 offiziellen Spieltagen zu belegen.
In Anbetracht der Tatsache, dass der Beschuldigte nach Art. SK1.10 der Strafskala innerhalb von 2 Jahren ein weiteres Vergehen begangen hat, werden die hier angegebenen Strafen verdoppelt. Dementsprechend beläuft sich die Strafe auf 150 Geldstrafe und einer Sperre von 6 offiziellen Spieltagen, zuzüglich der Verfahrenskosten von 104.
Also beschlossen in der Sitzung des Verbandsgerichts vom 15-02-2005 durch die Herren Patrick Santer, Präsident, Claude HAAS und Roger THOSS, Mitglieder.

Par FLBB , le 28/02/2005 à 14:20